ABGB: § 1075 (Vorkaufsrecht; für Ausübung wird "wirkliche Einlösung" verlangt)
Satzung der Agrargemeinschaft O: § 2 (Zweck der Agrargemeinschaft; Bedachtnahme auf Ortsinteresse)
§ 3 Abs 5 (Absonderung der Teilhaberschaft; Zustimmung der Vollversammlung und Bewilligung der Agrarbehörde erforderlich; nach Rechtsprechung des VfGH ist die Prüfung der Satzungsbestimmungen auf Willkürlichkeit oder andere die Nichtigkeit begründende Bedenken notwendig)