Stmk BauG: § 26 (subjektive Rechte der Nachbarn; keines hinsichtlich Veränderung des Kaltluftabflusses bzw der Einhaltung einer Verordnung über das regionale Entwicklungsprogramm)
VwGH 6. 10. 2011, 2011/06/0003
Dem Nachbarn steht in Bezug auf die Einhaltung der V der Stmk LReg betreffend das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Graz und Graz-Umgebung (LGBl 2005/106), weiters in Ortsbildfragen und im Hinblick auf die Erhaltung des Kleinklima und grüner Lungen in der Stadt Graz kein Mitspracherecht zukommt (zu Letzterem VwGH 19. 9. 1991, 90/06/0034, und die dort weiters angeführte Vorjudikatur). Die Bf sprechen damit in ihrer Beschwerde kein ihnen zustehendes Nachbarrecht an. Abweisung.