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VwGH 6. 9. 2011, 2008/05/0174 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/686ZfV 2012, 472 Heft 3 v. 9.7.2012

Wr BauO: § 81 Abs 6 (zulässiger Gebäudeumriss, Überschreitung durch einzelne, nicht raumbildende Gebäudeteile untergeordneten Ausmaßes; Überschreitung durch raumbildende Dachaufbauten nur mit Gauben und Aufzugstriebwerksräume bzw Stiegenhäuser, im unbedingt notwendigen Ausmaß; Beschränkung für Dachgauben auf ein Drittel der Gebäudefront; keine Anwendung der Beschränkung für Aufzugstriebwerksräume)

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