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VwGH 24. 10. 2011, 2009/10/0217 (Apothekenwesen)

VwGHApothekenwesenZfV 2012/671ZfV 2012, 465 Heft 3 v. 9.7.2012

ArzneimittelG: § 8 Abs 1 Z 2 (nicht erforderliche Arzneimittelzulassung bei ärztlicher Bescheinigung dringender Benötigung zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung)

§ 69 Abs 1 Z 1 (Verfügung von Maßnahmen, die das Inverkehrbringen von Arzneimitteln hindern, bei drohender Gesundheitsgefahr; Untersagung der weiteren Herstellung und des Inverkehrbringens einer nicht zugelassenen Arzneispezialität; "Ukrain")

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