ABGB: §§ 6 f (Auslegung, teleologische Reduktion, Begriff)
BDG: § 14 Abs 1 (Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit)
§ 14 Abs 3 (Begriff der Dienstunfähigkeit; kein Vorliegen eines möglichen Verweisungsarbeitsplatzes im Wirkungsbereich der Dienstbehörde des Beamten; einheitliches Begriffsverständnis unabhängig davon, ob die Ruhestandsversetzung von Amts wegen oder über Antrag des Beamten erfolgen soll; keine planwidrig überschießende Regelung)