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VwGH 13. 10. 2011, 2010/07/0040 (Abfallwirtschaft)

VwGHAbfallwirtschaftZfV 2012/662ZfV 2012, 462 Heft 3 v. 9.7.2012

AWG 2002: § 24 Abs 1 (wer nicht gefährliche Abfälle sammelt oder behandelt, hat dem Landeshauptmann die Aufnahme der Tätigkeit und die Änderung der Art der Tätigkeit anzuzeigen; Anzeige hat Art der Abfälle iSd AbfallverzeichnisV zu beinhalten)

§ 24 Abs 3 (Bestandteile der Anzeige)

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