AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten, alleinstehende Mutter mit Kleinkind, Äthiopien)
§ 8 Abs 4 (befristete Aufenthaltsberechtigung bei Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten, Aufenthaltsberechtigung gilt ein Jahr, Verlängerung durch BAA für jeweils ein weiteres Jahr im Falle des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen über Antrag des Fremden)