BDG 1979: § 40 Abs 1 (einfache Verwendungsänderung, gleichwertige Verwendung, Feststellungsantrag, Feststellungsbescheid, Willkürprüfung)
GZ 142/10-BK/11 vom 1. 3. 2012
Der BW beantragte eine Feststellung darüber, ob die in Rede stehende weisungsförmig verfügte Verwendungsänderung (Dienstauftrag v 8. 9. 2011) mit Wirksamkeit v 1. 10. 2011 seine Rechte verletzte oder nicht.