B-VG: Art 137 (Klagen; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch weder aus Internationalem Pakt für bürgerliche und politische Rechte noch aus der EMRK unmittelbar ableitbar; Unzuständigkeit des VfGH)
VfGH 19. 9. 2011, A 6/11
Nach VfSlg 17.897/2006 ist weder aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte noch aus der EMRK ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten (zur EMRK: VfSlg 17.002/2003). Der VfGH sieht sich nicht veranlasst, von dieser Rsp abzugehen. Zurückweisung.