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VfGH 19. 9. 2011, A 6/11 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

VfGHVerfassungsgerichtsbarkeitZfV 2012/606ZfV 2012, 388 Heft 2 v. 9.5.2012

B-VG: Art 137 (Klagen; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch weder aus Internationalem Pakt für bürgerliche und politische Rechte noch aus der EMRK unmittelbar ableitbar; Unzuständigkeit des VfGH)

VfGH 19. 9. 2011, A 6/11

Nach VfSlg 17.897/2006 ist weder aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte noch aus der EMRK ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als solcher unmittelbar abzuleiten (zur EMRK: VfSlg 17.002/2003). Der VfGH sieht sich nicht veranlasst, von dieser Rsp abzugehen. Zurückweisung.

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