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VfGH 22. 9. 2011, B 1369/10 (Straßenpolizei)

VfGHStraßenpolizeiZfV 2012/600ZfV 2012, 383 Heft 2 v. 9.5.2012

StVO: § 52 Z 10a (Geschwindigkeitsbeschränkung, erlaubte Höchstgeschwindigkeit; Geschwindigkeitsüberschreitung; angenommene Lenkereigenschaft der deutschen Fahrzeughalterin; keine Lenkeranfrage; bloße Bestreitung; ausreichende Beweiswürdigung; durchgeführte mündliche Verhandlung)

MRK: Art 6 Abs 1 (strafrechtliche Anklage, Organisations- und Verfahrensgarantien)

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