Studienplan der WU Wien für das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: § 6 Abs 1 (Zulassung zu den Prüfungen des Bachelorstudiums, Voraussetzungen; positive Absolvierung von Prüfungen aus bestimmten Fächern; bescheidmäßige Erledigung; Möglichkeit, die Bedenken im Bescheidprüfungsverfahren an den VfGH heranzutragen)