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VfGH 26. 9. 2011, V 62/11 (Baurecht)

VfGHBaurechtZfV 2012/570ZfV 2012, 374 Heft 2 v. 9.5.2012

Oö BauG: § 45 Abs 1 (Erklärung von Gebieten zum Neuplanungsgebiet, vor Erlassung oder Änderung eines Flächenwidmungsplanes)

§ 45 Abs 2 (ebenso, Wirkungen; Erteilung von Bauplatzbewilligungen und Baubewilligungen nur ausnahmsweise; kein Rechtseingriff in die Rechte eines betroffenen Grundeigentümers, wenn dieser keine Bauabsicht hat)

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