AVG: § 6 Abs 1 (Behörde hat Anbringen, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, ohne unnötigen Aufschub auf die Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten; kein subjektives Recht der Partei auf Weiterleitung)
VwGH 30. 8. 2011, 2010/21/0419