AVG: § 66 Abs 4 (Berufung, Sachentscheidung, Sache; Verhängung eines Rückkehrverbotes gegenüber subsidiär Schutzberechtigten anstelle einer Ausweisung; Ausweisung umfasst auch Rückkehrverbot, kein Überschreiten der Sache)
VwGH 19. 5. 2011, 2008/21/0042