VStG: § 5 Abs 1 zweiter Satz (Schuld; Ungehorsamsdelikt; Abwälzung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit, kein ausreichendes Kontrollsystem)
GewO: § 114 (Verbot des Ausschankes und der Abgabe von Alkohol an Jugendliche)
§ 367a (Strafbestimmung, Verletzung des Verbotes des Ausschankes und der Abgabe von Alkohol an Jugendliche)