VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit; Tod des Beschwerdeführers bewirkt Erlöschen der Rechts- und Parteifähigkeit im Verfahren vor dem VwGH, wenn keine Rechtsnachfolge vorgesehen ist; Tod des Sozialhilfeempfängers, Recht auf Sozialhilfe ist höchstpersönliches Recht)
VwGH 26. 9. 2011, 2011/10/0020