VwGG: § 42 Abs 3 (Wirkungen eines aufhebenden Erkenntnisses; "Ex-tunc"-Wirkung; Rückwirkung eines bescheidaufhebenden Erkenntnisses ist auch vom VwGH selbst bei Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines anderen, vor Zustellung des aufhebenden Erkenntnisses ergangenen Bescheides wahrzunehmen)
VwGH 7. 9. 2011, 2008/08/0211