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VwGH 7. 9. 2011, 2008/08/0211 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2012/501ZfV 2012, 353 Heft 2 v. 9.5.2012

VwGG: § 42 Abs 3 (Wirkungen eines aufhebenden Erkenntnisses; "Ex-tunc"-Wirkung; Rückwirkung eines bescheidaufhebenden Erkenntnisses ist auch vom VwGH selbst bei Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines anderen, vor Zustellung des aufhebenden Erkenntnisses ergangenen Bescheides wahrzunehmen)

VwGH 7. 9. 2011, 2008/08/0211

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