ASVG: § 84 Abs 1 (Unterstützungsfonds; Verwendung der Mittel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen; Richtlinien des Vorstands; einmalige Geldaushilfe als Energiekostenzuschuss; unzulässige Verwendung der Mittel der Sozialversicherung für die Ge-
Seite 329