Nö SozialhilfeG: § 15 Abs 4 (Eigenheim oder Eigentumswohnung, die dem Wohnungsbedarf des Hilfeempfängers dient, Fiktion der Unverwertbarkeit; Verwertbarkeit eines aus einem Verkauf resultierenden Sparvermögens)
§ 38 Abs 1 Z 3 (Ersatz von Sozialhilfekosten durch den Hilfeempfänger, wenn die Verwertung von Vermögen nachträglich möglich und zumutbar wird; Sparvermögen aus Verkauf einer Eigentumswohnung)