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VwGH 28. 6. 2010, 2006/10/0145 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2012/446ZfV 2012, 323 Heft 2 v. 9.5.2012

Stmk SozialhilfeG 1998: § 4 Abs 1 (Rechtsanspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, sofern nicht ua von anderen Einrichtungen gedeckt; Sozialhilfeträger muss allenfalls in Vorlage treten, wenn der Hilfebedürftige diese Leistung nicht rechtzeitig, zB vom Krankenversicherungsträger, erhält)

§ 7 Abs 1 lit c (zum Lebensbedarf gehört ua die Krankenhilfe gemäß § 10, darunter die Behandlung in Krankenanstalten)

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