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VwGH 28. 9. 2011, 2007/04/0114 (Gewerberecht)

VwGHGewerberechtZfV 2012/427ZfV 2012, 314 Heft 2 v. 9.5.2012

GewO: § 358 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Feststellung der Genehmigungspflicht, antragsbedürftiger Verwaltungsakt, Verfahrensgegenstand eingereichtes Projekt)

VwGH 28. 9. 2011, 2007/04/0114

Der FeststellungsB nach § 358 GewO ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt, weshalb sich eine nach dieser Gesetzesstelle getroffene Feststellung im Rahmen des zugrunde liegenden Antrages zu halten hat (VwGH 25. 11. 1997, 97/04/0136 = ZfVB 1999/183; 26. 5. 1998, 98/04/0023 = ZfVB 1999/1764). Mit dem verfahrensgegenständlichen Antrag hat der Bf die Feststellung iSd 358 GewO, dass die "Anlage am Standort Y, O-Straße 9" keinerlei Genehmigungspflicht iSd § 74 GewO bedürfe und dass diese Anlage

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