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VwGH 30. 8. 2011, 2011/21/0068 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2012/421ZfV 2012, 313 Heft 2 v. 9.5.2012

FPG: § 120 Abs 1 idF FrÄG (rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt; wer als Fremder nicht rechtmäßig in das Bundesgebiet einreist oder sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 1.000 € bis zu 5.000 € zu bestrafen; Aufhebung der Wortfolge "von € 1.000" als verfassungswidrig)

VwGH 30. 8. 2011, 2011/21/0068

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