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VwGH 15. 9. 2011, 2009/07/0163 (Bodenreform)

VwGHBodenreformZfV 2012/366ZfV 2012, 282 Heft 2 v. 9.5.2012

Vlbg FlurverfassungsG: § 32 Abs 2 (Agrargemeinschaft, die aus mindestens fünf Mitgliedern besteht, muss entweder eine von der Behörde aufgestellte oder von der Behörde genehmigte Satzung haben; nur solche sind Körperschaften öffentlichen Rechts)

§ 73 Abs 1 (Regelungen zur Satzung einer Agrargemeinschaft)

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