Sbg BauPolG: § 16 Abs 3 (bauliche Anlage, Ausführung ohne Bewilligung; Beseitigungsauftrag, angemessene Frist; Hemmung der Vollstreckbarkeit des Auftrags bei anhängigem Verfahren betreffend nachträgliche Bewilligungserteilung; Beseitigungsauftrag hinsichtlich eines Teils eines Gebäudes; Teilbarkeit als Voraussetzung und Konsens für einen - teilbaren - Teil des Gebäudes; Ausführung eines Bauvorhabens durch Errichtung des Gebäudes in anderer Lage auf dem Bauplatz)