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VwGH 8. 6. 2011, 2009/06/0049 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/352ZfV 2012, 276 Heft 2 v. 9.5.2012

Sbg BGG: § 25 Abs 8 (Abstände, Bewilligung von Unterschreitungen, kumulative Voraussetzungen; unbillige Härte für den Antragsteller, keine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke, Vorteil des Ausnahmewerbers größer als Nachteil für Nachbarn, keine Festlegung der Lage des Baues in Bebauungsplan; unbillige Härte, Begriff; Erhaltung der zeitgemäßen Funktion, bauliche Ausnutzung der Grundfläche sonst wesentlich beeinträchtigt; vier Meter breite Gaupe)

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