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AsylGH 16. 9. 2011, B14 220482-1/2010 (Verwaltungsverfahren)

AsylGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/340ZfV 2012, 269 Heft 2 v. 9.5.2012

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ua Versäumung einer Frist, Glaubhaftmachung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses; Unkenntnis von erfolgter Zustellung; bloß minderer Grad des Versehens; weniger strenger Maßstab bei rechtsunkundigen Asylwerbern, Nichtvorfinden der Hinterlegungsanzeige trotz regelmäßiger nachweislicher Kontrolle des Postkastens im Wohnheimes für Asylwerber, keine auffallende Sorglosigkeit des Antragstellers)

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