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VfGH 29. 6. 2011, B 1329/10 (Gleichheit)

VfGHGleichheitZfV 2012/287ZfV 2012, 196 Heft 1 v. 9.3.2012

Verletzung (Bescheid)

VfGH 29. 6. 2011, B 1329/10

Die belBeh hat bei ihrer Entscheidung nicht nur gröblich die sowohl im Vlbg SozialhilfeG als auch in der Vlbg SozielhilfeV normierten Voraussetzungen der Außerachtlassung bestimmter Vermögensbestandteile bei der Gewährung von bestimmten Leistungen der Sozialhilfe verkannt, sondern sie hat der Norm auch einen verfassungswidrigen Inhalt unterstellt.

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