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VfGH 28. 2. 2011, B 1645/10 (Bodenreform)

VfGHBodenreformZfV 2012/271ZfV 2012, 191 Heft 1 v. 9.3.2012

Tir FLG 1996 idF LGBl 2010/7: § 33 Abs 1 (agrargemeinschaftliche Grundstücke)

§ 33 Abs 6 (im Zweifel hat die Agrarbehörde zu entscheiden; Feststellungsbescheid hat nur deklarative Wirkung)

§ 35 Abs 7 (Organe der Agrargemeinschaft; bei Agrargemeinschaften nach § 33 Abs 2 lit c ist dem Ausschuss und der Vollversammlung jedenfalls ein von der Gemeinde entsandter Vertreter beizuziehen; in Angelegenheiten, die den Substanzwert der agrargemeinschaftlichen Grundstücke betreffen, kann ein Organbeschluss nur mit Zustimmung der Gemeinde

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