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VwGH 28. 6. 2011, 2008/01/0129 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/232ZfV 2012, 174 Heft 1 v. 9.3.2012

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung, Rechtsnachteil, Verhinderung durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens; "Dispositionsunfähigkeit" nicht erforderlich)

VwGH 28. 6. 2011, 2008/01/0129

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