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VwGH 16. 5. 2011, 2009/17/0186 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2012/217ZfV 2012, 170 Heft 1 v. 9.3.2012

VStG: § 5 Abs 1 zweiter Satz (Schuld, Glaubhaftmachung des mangelnden Verschuldens, Entlastung von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit, Erkundungs-, Überwachungs- und Kontrollpflichten auch der nicht zuständigen Vorstandsmitglieder, jedoch bei diesen kein überspannter Sorgfaltsmaßstab, Grenzen der Erkundigungspflicht bei von anderen Personen bewusst geheim gehaltenen Informationen) § 9 Abs 1 idF BGBl I 2001/137 (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit der Vertreter juristischer Personen; mehrere Vorstandsmitglieder, Verantwortlichkeit auch der nach interner Aufgabenaufteilung unzuständigen Vorstandsmitglieder, jedoch weniger intensive Sorgfaltsanforderungen)

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