VStG: § 9 Abs 7 (Haftung der juristischen Person für die über ihre Vertreter verhängten Geldstrafen; kein Rechtsanspruch des Vertreters auf Aufnahme eines Haftungsausspruchs in den Strafbescheid)
VwGH 16. 5. 2011, 2009/17/0168
(S Geld-, Kredit-, Börse-, Bankwesen, Punkt 3)