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VwGH 16. 5. 2011, 2009/17/0186 (Geld-, Kredit-, Börse-, Bankwesen)

VwGHGeld-, Kredit-, Börse-, BankwesenZfV 2012/149ZfV 2012, 137 Heft 1 v. 9.3.2012

BörseG: § 48a Abs 1 Z 2 lit c idF BGBl I 2004/127 ("Marktmanipulation", Begriff; falsche oder irreführende Signale, Verbreitung falscher oder irreführender Nachrichten, wenn die sie verbreitende Person wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch oder irreführend sind; Marktmanipulation durch eine juristische Person, Zurechnung, selbst wenn einzelne Organe ohne schuldhafte Unkenntnis; Tatbestand setzt voraus, dass auch das Nicht-Wissen strafbar sein kann; Sorgfalts- und Erkundigungspflichten eines für die Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldungen nicht zuständigen Mitgliedes des Vorstandes; irreführender Inhalt der Meldung über ein geplantes "Aktienrückkaufsprogramm", während tatsächlich bereits ein Rückerwerb von Zertifikaten erfolgt war; Eignung, das Publikum irrezuführen)

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