FPG: § 65 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, Aufhebung bei Wegfall der Gründe für dessen Verhängung)
§ 86 Abs 1 (Fremder, der Familienangehöriger eines Österreichers, Aufrechterhaltung eines Aufenthaltsverbots, Voraussetzungen; tatsächliche und erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit; schwere Eigentumsdelikte; Abwägung mit dem Familienleben)