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VwGH 3. 5. 2011, 2009/05/0012 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/72ZfV 2012, 85 Heft 1 v. 9.3.2012

Wr BauO: § 138 Abs 1 (Bauoberbehörde; Vorsitzender und vier Beisitzer; kein Richter, keine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag, kein Tribunal iSd Art 6 EMRK)

§ 138 Abs 3 (ebenso; Enthebung des Amtes nur aus besonderen Gründen)

§ 138 Abs 5 (ebenso; Weisungsfreiheit; kein Anschein der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit; Unterlassung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung keine Rechtsverletzung)

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