Nö BauO: § 54 (Bauten im ungeregelten Baulandbereich, kein Bebauungsplan oder Fehlen von Festlegungen der Bebauungsweise oder Bebauungshöhe, Voraussetzungen für die Zulässigkeit; keine auffallende Abweichung in der Anordnung auf dem Grundstück oder der Höhe von den zugleich mit ihm sichtbaren Bauwerken, Lichteinfall unter 45 Grad auf Hauptfenster zulässiger Bauwerke nicht beeinträchtigt; Festlegung des Bezugsbereiches)