AsylG 1997: § 7 (Asylgewährung, Voraussetzungen; Verfolgungsgefahr, keine; Mongolei, Privatverfolgung durch Stiefvater, fehlende Aktualität, vorhandene Schutzfähigkeit und Schutzwilligkeit bei häuslicher Gewalt)
§ 8 Abs 1 (subsidiärer Schutz, Voraussetzungen; kein reales Risiko, Existenzgrundlage nach Erreichen des Erwachsenenalters)