vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 2. 7. 2011, B 1111/10 (Wahlrecht)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2011/1874ZfV 2011, 1144 Heft 6 v. 5.1.2012

NÖ GRWO: § 7 Abs 1 (Verfassungsbestimmung; Landeshauptwahlbehörde, für alle niederösterreichischen Behörden; Landeshauptmann oder ein von ihm bestellter Stellvertreter als Vorsitzender, zwölf Beisitzer; drei Beisitzer Richter iSd Art 87 Abs 1 B-VG, übrige Mitglieder an keine Weisungen gebunden)

§ 7 Abs 2 (ebenso; rechtskundige Landesbedienstete)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!