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VfGH 2. 7. 2011, U 2106/10 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2011/1870ZfV 2011, 1142 Heft 6 v. 5.1.2012

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Voraussetzung für Fristversäumnis zur Berufungserhebung, wirksame Zustellung des anzufechtenden Bescheides, Unkenntnis über behördliche irrtümliche Abmeldung, mangelnde Kenntnis der Ummeldung)

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