vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 8. 12. 2010, B 87/10 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2011/1807ZfV 2011, 1121 Heft 6 v. 5.1.2012

RAO: § 15 Abs 1 (die Unterfertigung von Eingaben an Gerichte und Behörden durch einen Rechtsanwaltsanwärter ist unzulässig; Äußerungen in solchen Schriftsätzen sind ihm daher auch nicht zurechenbar)

VfGH 8. 12. 2010, B 87/10

1. Der Bf war Rechtsanwaltsanwärter in Vlbg. Mit dem angef B wurde er schuldig befunden, "dadurch, dass er im aufgetragenen Schriftsatz vom 18. 5. 2007 an das LG Feldkirch zu Z ... durch das Vorbringen … ‚dass es vielleicht in der Kanzlei des Klagsvertreters üblich sein mag, dass Mandanten bei Schriftsätzen behilflich sind oder diese sogar selbst erstellen‘ gegen die Best des § 18 RL für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und für die Überwachung der Pflichten des RA und des Rechtsanwaltsanwärters (RL-BA) bzw § 1 Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im Folgenden: DSt) und dadurch gegen Berufspflichten verstoßen sowie Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes beeinträchtigt [zu haben]." Es wurde dem Bf ein Verweis erteilt und ausgesprochen, dass er gem § 38 Abs 2 DSt die Kosten des Verfahrens zu ersetzen habe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!