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VwGH 31. 5. 2011, 2008/22/0703 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1763ZfV 2011, 1100 Heft 6 v. 5.1.2012

AVG: § 45 (Parteiengehör; Ermittlung ausländischen Rechts; Adoption in Pakistan)

VwGH 31. 5. 2011, 2008/22/0703

Der Entscheidung einer VerwaltungsBeh dürfen nur jene Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Partei auch äußern konnte (Hengstschläger/Leeb, AVG § 45 Rz 30). Soweit ausländische Gesetze Gegenstand der Beweisaufnahme sind, unterliegen sie ebenfalls dem Parteiengehör (Hengstschläger/Leeb, aaO Rz 26).

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