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VwGH 12. 5. 2004, 2011/04/0043 (Vergabewesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1735ZfV 2011, 1092 Heft 6 v. 5.1.2012

BundesvergabeG 2006: § 331 Abs 4 (Feststellungsverfahren; Fortführung eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens nach Zuschlagserteilung oder Widerruf des Vergabeverfahrens als Feststellungsverfahren; erforderlicher neuer Antrag; Antragsvoraussetzungen)

§ 332 Abs 1 Z 5 (Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrags; Angaben über den behaupteten drohenden oder eingetretenen Schaden für den Antragsteller)

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