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VwGH 12. 5. 2011, 2007/04/0012 (Vergabewesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1729ZfV 2011, 1089 Heft 6 v. 5.1.2012

BundesvergabeG 2006: § 129 Abs 1 Z 7 (Ausscheiden von Angeboten vor der Wahl für die Zuschlagsentscheidung; den Ausschreibungsbestimmungen widersprechende Angebote, Teil-, Alternativ- und Abänderungsangebote, wenn sie nicht zugelassen wurden, nicht gleichwertige Alternativ- oder Abänderungsangebote und Alternativangebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, sowie fehlerhafte oder unvollständige Angebote, wenn deren Mängel nicht behoben wurden oder nicht behebbar sind)

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