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VwGH 28. 2. 2011, 2010/17/0278 (Personenstandswesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1683ZfV 2011, 1063 Heft 6 v. 5.1.2012

PersonenstandsG - PStG: § 15 Abs 1 (amtswegige Berichtigung unrichtiger Beurkundungen; Rechtskraft einer österreichischen und einer deutschen Entscheidung über den Geburtsnamen steht dem nicht entgegen)

IPR-G: § 9 Abs 1 (natürliche Person, Personalstatut; Recht des Staates, dem die Person angehört)

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