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VwGH 28. 4. 2011, 2009/11/0062 (Kraftfahrwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1668ZfV 2011, 1055 Heft 6 v. 5.1.2012

FahrprüfungsV: § 14 Abs 1 idF BGBl II 2008/46 (zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung ist ein Kandidat nur zuzulassen, wenn er seine Identität mit einem Lichtbildausweis gegenüber der Aufsichtsperson und dem Fahrprüfer nachgewiesen hat)

AsylG 1997: § 19 Abs 1 idF BGBl I 2002/126 (vorläufige Aufenthaltsberechtigung)

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