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VwGH 24. 5. 2011, 2011/11/0032 (Gesundheitswesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1654ZfV 2011, 1047 Heft 6 v. 5.1.2012

TabakG idF BGBl I 2008/120: § 13a Abs 2 (Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie; Ausnahmeregelung für Betriebe, die über mehr als eine für die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen; Hauptraum muss vom Rauchverbot umfasst werden; hier: Begriff "Hauptraum")

§ 13c (Obliegenheit betreffend Nichtraucherschutz für Inhaber von Betrieben)

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