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VfGH 17. 6. 2010, V 6/10 (Hochschulwesen)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2011/1427ZfV 2011, 900 Heft 5 v. 31.10.2011

B-VG: Art 139 Abs 1 (Verordnungsprüfung, von Amts wegen; Verordnung, gehörige Kundmachung muss auf die Genehmigung zur Erlassung durch ein anderes Organ ausdrücklich hinweisen; Kundmachungsmangel ist im Verfahren vor dem VfGH ein Aufhebungsgrund)

Art 139 Abs 3 lit c (Verordnungsprüfung, Aufhebung über den präjudiziellen Umfang hinaus, wenn die ganze Verordnung in gesetzwidriger Weise kundgemacht wurde)

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