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VwGH 22. 2. 2011, 2010/02/0144 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1355ZfV 2011, 873 Heft 5 v. 31.10.2011

VStG: § 46 Abs 1 (Mitteilung einer Ausfertigung des Bescheides; keine Zustellung des Straferkenntnisses zu eigenen Handen vorgeschrieben; Verwaltungsstrafverfahren darf nur dann ohne Anhörung der Partei durchgeführt werden, wenn dies unter Zustellung zu eigenen Handen vorher angedroht worden ist)

§ 42 Abs 2 (Aufforderung zur Rechtfertigung, Zustellung zu eigenen Handen)

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