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VwGH 4. 3. 2011, 2007/02/0376 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1352ZfV 2011, 872 Heft 5 v. 31.10.2011

VStG: § 551f Abs 2 (mündliche Verhandlung; Durchführung trotz Nichterscheinens der Partei, Voraussetzungen, ordnungsgemäße Ladung; keine; nicht berücksichtigter Vollmachtswechsel)

VwGH 4. 3. 2011, 2007/02/0376

Da § 551f Abs 2 VStG ausdrücklich auf die ordnungsgemäße Ladung abstellt, ist die Verhandlung in Abwesenheit der betreffenden Partei nur zulässig, wenn die Ladung fehlerfrei erfolgt ist; dh, jeglicher Mangel der Ladung hindert die Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit der Partei (VwGH 26. 3. 2004, 2004/02/0032 = ZfVB 2005/672, 712).

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