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VwGH 23. 2. 2011, 2008/11/0067 (Militärwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1326ZfV 2011, 857 Heft 5 v. 31.10.2011

WaffenG 1996: § 10 (Ermessen)

§ 18 Abs 1 (Kriegsmaterial; Erwerb, Besitz und Führen von Kriegsmaterial sind verboten)

§ 18 Abs 2 (Ausnahmebewilligungen; Voraussetzungen; sie sind zu versagen, wenn gegen ihre Erteilung gewichtige Interessen, insb militärischer oder sicherheitspolizeilicher Art sprechen; hier: nicht entscheidend ist, ob bereits in der Vergangenheit eine Ausnahmebewilligung an den Beschwerdeführer erteilt wurde)

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