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VwGH 23. 2. 2011, 2008/11/0054 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1251ZfV 2011, 823 Heft 5 v. 31.10.2011

ÄrzteG 1998: § 230 Abs 7 idF BGBl I 2010/61 (Ausfertigungen von Organen der Österreichischen Ärztekammer sowie der Ärztekammer in den Bundesländern, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung; § 230 Abs 7 bezieht sich lediglich auf externe Erledigungen)

VwGH 23. 2. 2011, 2008/11/0054

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